Das Desinfizieren der Geräte sollte unabhängig von Corona zur Trainingsroutine gehören
10. August 2021
von Nikola Trboglav

Das erwartet dich im Herbst

Die neuen Corona-Regeln für Fitnessstudios

Das Corona-Kabinett hat getagt und sich auf einige, neue Maßnahmen für den kommenden Herbst und Winter geeinigt. Die gute Nachricht vorneweg: Die Fitnessstudios sollen nicht wieder schließen müssen, da es keinen erneuten, harten Lockdown geben soll. Was du aber bei deinem Gym-Besuch für Maßnahmen beachten werden musst, verraten wir dir hier.

Die gute Nachricht zuerst: Einen harten Lockdown soll es im Herbst bzw. Winter 2021/22 nicht geben – die angedachten Maßnahmen sollen ausreichen, um das Corona-Virus in Schach zu halten.

Darauf haben sich die Politiker in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundesregierung verständigt. Falls nicht drohen weitere Verschärfungen. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen. Maskenpflicht, Mindestabstände und die 3G-Regeln sollen auch in Fitnessstudios bestehen bleiben.

Um einen Flickenteppich an Regelungen wie er aktuell vorherrscht zu vermeiden, soll es auch für Gyms eine bundeseinheitliche Regelung geben.

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So können die Maßnahmen aussehen

3G-Formel
Ins Fitnessstudio darf demnach nur, wer eine der 3G-Regeln erfüllt. Das heißt, du musst geimpft, genesen oder getestet sein – und zwar ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35! Das soll für alle Etablissements gelten, die in geschlossenen Räumen liegen. Es spielt also keine Rolle, ob du ins Fitnessstudio, Kino oder zum Einkaufsbummel gehst. Eine 2G-Formel (geimpft oder genesen) ab einer sehr hohen Inzidenz fand keine Mehrheit.

Hilfreich: Wenn du geimpft bist oder nachweislich genesen (als genesen gilt, wer eine Infektion mit Covid-19 nachweisen kann, diese aber nicht länger als 6 Monate her ist), kannst du dies beispielsweise in Apotheken digitalisieren lassen. Mithilfe des QR-Codes auf deinem Handy wird den Studios die Überprüfung erleichtert, analog zu einem Besuch im Kino oder Restaurant.

Kostenpflichtige Tests
Die kostenlosen Bürgertests soll es ab 11. Oktober nicht mehr geben! Das bedeutet: Solltest du dich nicht impfen lassen wollen und nicht genesen sein, wird der tägliche Gym-Besuch teuer. Ein Test im entsprechenden Zentrum kostet rund 25,00 Euro. Gehst du im Schnitt z.B. dreimal die Woche ins Fitnessstudio sind das wöchentliche Zusatzausgaben von 75,00 (!) Euro. Ausnahmen: Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Schwangere (oder Minderjährige bis 12 Jahren).

Maskenpflicht
Der Teufel steckt aber natürlich auch hier im Detail. Ob eine einfache OP-, eine FFP2- oder eine Sportmaske möglich ist, wurde noch nicht final geklärt. Wir gehen davon aus, dass weiterhin die einfache OP-Maske reicht. Was definitiv nicht reicht, ist ein Tuch oder ein Schal um das Gesicht gewickelt – im übrigen auch nicht, sein Handtuch mal eben vor den Mund zu halten. Ob die Masken wie aktuell in den meisten Bundesländern beim der Übungsausführung abgenommen werden dürfen, ist auch noch nicht klar.

Mindestabstand
Auch bei den Mindestabständen soll es eine bundesweite Regelung geben. Mindestens 1,5 Meter wirst du zwischen dir und den nächsten Trainierenden einhalten müssen. Sowohl auf der Fläche, am Gerät als auch in der Umkleide. Ist dies nicht zu gewährleisten, wird es zu Einschränkungen kommen (z.B. geschlossene Umkleiden)

Terminbuchung
Über verpflichtende Reservierungen von Timeslots wurde nichts bekannt. Klar ist: Es gibt für Geimpfte keine Beschränkungen mehr, was die Anzahl der Personen angeht, die man treffen darf. Also könnte auch Kurse wieder vollends möglich sein. Wie das in deinem Gym abläuft, erfährst du am einfachsten, indem du vor Ort das Studiopersonal fragst oder dich vorab auf der jeweiligen Seite deines Gyms informierst. Mitglieder von Gold’s Gym, McFIT, John Reed oder High5 finden die Infos jeweils hier verlinkt.

Kommt 2G?
Der Bayrische Ministerpräsident Markus Söder (54) hat als erster Politiker die „2G“ in den Mund genommen. Nach seinen Aussagen in der „Tagesschau“ wird 2G „eh kommen“. Das soll heißen, dass nur noch Geimpfte und Genesene am öffentlichen Leben grenzenlos teilnehmen werden können. Die Tests würden entfallen und Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, hätten keine Möglichkeit mehr zB ins Gym zu gehen. Aber das Thema wird wohl erst nach den Bundestagswahlen offiziell von der/dem neue(n) Kanzleri(in) aufgegriffen werden.

Neuer Lockdown würde Fitnessstudios ruinieren

Bereits 2020 und 2021 mussten die Gyms über ein halbes Jahr schließen – ein herber Schlag für die gesamte Industrie. Ein weiterer Lockdown wäre der Super-Gau für alle Anbieter. Die Folgen: Kaum absehbar. Eine Pleitewelle mehr als wahrscheinlich.

Die beschlossenen Regeln gelten auch für andere Sportarten, die Indoor ausgeübt werden – unabhängig, ob du im Turnverein trainierst oder dich mit Kumpels in die Soccerhalle gehen möchtest.

So oder so: Einen Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen in den jeweiligen Bundesländern wird es nicht mehr geben.

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So sind die Maßnahmen in den Bundesländern

Von Einheitlichkeit ist kein Spur, nicht einmal bei der Maskenpflicht. In NRW und Sachsen entfällt diese, sobald der Inzidenzwert unter eine gewisse Grenze fällt. In Berlin wird sogar noch auf eine Terminbuchung gesetzt. Dort gilt, wie auch in drei weiteren Bundesländern, die 3G-Pflicht. Aber in jedem Land gibt es dazu eine andere Regelung. Sehr verwirrend. Wir geben euch einen Überblick über die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen.

Baden-Württemberg: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Bayern: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Berlin: Terminbuchung. 3G-Formel (Schnell- oder PCR-Test 24 Stunden gültig). Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Brandenburg: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Bremen: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Hamburg: Keine Terminbuchung. 3G-Formel (Schnelltest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden gültig). Maskenpflicht. Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Hessen:  Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenempfehlung. Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Mecklenburg-Vorpommern: Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Niedersachsen: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Nordrhein-Westfalen: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung), entfällt aber ab einem gesetzlich vorgeschriebenen Wert. Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Rheinland-Pfalz: Keine Terminbuchung. 3G-Formel (Schnelltest 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden gültig). Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Saarland: Keine Terminbuchung. 3G-Formel (Schnelltest 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden gültig). Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Sachsen: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung), entfällt aber ab einem gesetzlich vorgeschriebenen Wert. Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Sachsen-Anhalt: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Schleswig-Holstein: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.

Thüringen: Keine Terminbuchung. Keine 3G-Formel. Maskenpflicht (mit Ausnahme der Ausführung). Geöffnete Umkleiden und Duschen. Mindestabstand.